NEUE EU-VERORDNUNG
Online-Händler müssen über Schlichtungsplattform informieren
Online-Händler in der Europäischen Union müssen ihre Kunden künftig auf eine neue Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Online-Geschäften hinweisen. Am Samstag tritt eine entsprechende EU-Verordnung in Kraft.
Für Verbraucher in Deutschland ändert sich zunächst aber nichts – aus zwei Gründen: Erstens gibt es die Plattform, auf der die EU-Kommission künftig über Schlichtungsstellen in einzelnen Mitgliedsstaaten informiert noch nicht, und zweitens ist das damit eng verbundene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Deutschland noch nicht in Kraft getreten.
Beides dauert noch: Laut Europäischer Kommission wird die Plattform am 15. Februar 2016 freigeschaltet; das VSBG geht vermutlich Ende Januar durch den Bundesrat.
Das VSBG sieht vor, dass Verbraucher und Unternehmen Streitigkeiten in Zukunft öfter außergerichtlich beilegen können. Staatlich anerkannte Schlichtungsstellen sollen in Zukunft in allen Belangen zwischen den Parteien vermitteln.
„Verbraucher können bei Streitigkeiten etwa über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen in einem einfachen, unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren versuchen, eine Schlichtung zu erreichen“, erklärte Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) Ende Mai 2015, nachdem die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen hatte. Die Schlichtung führe häufig zu einer zügigen einvernehmlichen Lösung, so dass der Weg zum Gericht entbehrlich werde.